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Beantragung von Mikroprojekten |
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Wer kann ein Mikroprojekt beantragen? |
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Träger von Mikroprojekten können z. B.
Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahme- träger, Wohlfahrtsverbände,
Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lehrstellen- bündnisse, kommunale
Einrichtungen (aber keine Ämter) aber auch Einzelpersonen (z. B. bei Existenzgründungen) sein.
Mit dem Programm "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" sollen vor allem solche lokalen Akteure als Träger von
Mikroprojekten erreicht werden, die im Rahmen der klassischen Programm- förderung
durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) bisher wenig bis kaum unterstützt wurden. |
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Welche Zielgruppen sollen durch Lokales Kapital für Soziale Zwecke angesprochen werden? |
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Durch das Programm "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" sollen u.a. sozial
benachteiligte Jugendliche, behinderte Menschen, Aussiedler/-innen, Migrant-(inn)en,
Alleinerziehende, Berufsrückkehrer/-innen, ältere Arbeitnehmer/-innen, Langzeitarbeitlose,
Wohnungslose, Suchtmittelabhängige oder straffällige Menschen gefördert werden. Kinder und
Senioren sind keine unmittelbaren Zielgruppen des Programms, da sie nicht zu der Gruppe der
Erwerbsfähigen zählen. |
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Wie hoch ist die Förderung? |
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Ein Mikroprojekt kann mit einer Summe von bis
zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF). Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich bzw. nicht möglich.
Ausgeschlossen sind die Förderung bereits laufender Projekte und die finanzielle Aufstockung
größerer Projekte. Die Laufzeit des Projektes ist durch den Förderzeitraum des Programmgebietes
begrenzt. |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? |
Anträge auf
Förderung können bei der lokalen Koordinierungsstelle gestellt werden.
Hier erhalten Sie Beratung zur Förderung sowie Unterstützung bei der Antragstellung. |
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Wer entscheidet über die Förderung? |
Die Entscheidung über eine Förderung
wird durch den Begleitaus- schuss gefällt, in den zwölf Bürger berufen wurden. |
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