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 Förderstrukturen des Programms "Lokales Kapital für Soziale Zwecke"
1. Der Begleitausschuss
Das Programm "Lokales Kapital für Soziale Zwecke hat" u.a. zum Ziel, die Beteiligung von betroffenen und/oder engagierten Bürgern und Bürgerinnen an kommunalen Entscheidungen zu stärken. Aus diesem Grund werden die Mikroprojekte nicht alleine von der Politik oder der kommunalen Verwaltung ausgewählt, sondern von Vertreter(inne)n aller relevanten Akteure, die Verantwortung für das Fördergebiet übernehmen. Neben den Vertreter(inne)n der Kommune oder des Landkreises soll das Lokale Netzwerk abgebildet sein, insbesondere durch Bewohner/-innen des jeweiligen Fördergebietes und Vertreter/-innen der Zielgruppen von "Lokales Kapital für Soziale Zwecke".
2. Die Lokalen Koordinierungsstellen
Das Programm "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" wird durch die geförderten Kommunen und Landkreise umgesetzt. Das federführende Amt richtet zu diesem Zweck eine Lokale Koordinierungsstelle ein, die als Ansprechpartner für potentielle Träger von Mikroprojekten und als Schnittstelle zur Regiestelle fungiert. Der/die Mitarbeiter/-in dieser Lokalen Koordinierungsstelle - Lokaler Koordinator/-in - ist dafür verantwortlich, dass Lokales Kapital für Soziale Zwecke in den geförderten Gebieten bekannt gemacht und ein Netzwerk von z.B. Bewohner(inne)n, Stadtteilvertreter(inne)n und freien Trägern aktiviert oder gegründet wird. Darüber hinaus hat er/sie die Aufgabe potentielle Antragsteller zu informieren und anzuleiten und sitzt in dem Begleitausschuss, der über die Mikroprojekte entscheidet. Zudem muss er/sie die finanzielle Abwicklung, die Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans und die Veröffentlichung der Ergebnisse und Wirkungen von "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" im Gebiet sicherstellen.
3. Der Lokale Aktionsplan
Der Lokale Aktionsplan ist ein Instrument der kommunalen Politik, mit dessen Hilfe die Vernetzung von Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Verwaltung, lokale Wirtschaft, freien Trägern, Bildungseinrichtungen etc. vor Ort intensiviert und verstetigt werden soll. Vorrangiges Ziel ist es, die lokale Kooperation zu stärken, neue Impulse aus den Gemeinden heraus zu erzeugen und die Beteiligung von betroffenen und/oder engagierten Bürgern und Bürgerinnen sicherzustellen. Der Lokale Aktionsplan beinhaltet eine Situationsanalyse des Fördergebietes, die Aufstellung von Entwicklungszielen und ein darauf abgestelltes Handlungskonzept.
Was bedeutet „Lokales Kapital für Soziale Zwecke“?

Lokales Kapital für Soziale Zwecke ist das Bundesmodellprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2006.

Lokales Kapital für Soziale Zwecke finanziert sogenannte Mikroprojekte zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Das Programm korrespondiert eng mit dem Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt“ bzw. seiner komplementären Programmplattform „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E & C)“.

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Letzte Aktualisierung: 18.08.2008